Laut Gesetz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, zahlreiche Gesetzes- oder Verordnungstexte im Betrieb auszuhängen, damit sich Beschäftigte ohne großen Aufwand über ihre Rechte und Pflichten informieren können. Wichtig ist, dass der Aushang stets aktuell ist. Was sind die aushangpflichtigen Gesetze 2024?

Auch 2024 müssen Unternehmen überprüfen, ob sich Gesetze oder Verordnungen geändert haben. Denn: Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Schutzvorschriften zugunsten von Beschäftigten oder Beschäftigtengruppen am Arbeitsplatz auszuhängen – und das zwingend in der aktuell gültigen Fassung. Beschäftigte sollen sich auf diese Weise ohne großen Aufwand über geltende Arbeitsschutzrechte und Pflichten informieren können.

Wird die Aushangpflicht missachtet, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar. Das hat Folgen für den Arbeitgeber und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Was sind aushangpflichtige Gesetze?

Das Arbeitsrecht enthält zahlreiche Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder bestimmter Arbeitnehmergruppen. In vielen dieser Gesetze und Verordnungen ist geregelt, dass der Arbeitgeber sie an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen hat. Andere Vorschriften enthalten keine explizite Aushangpflicht, haben aber große praktische Bedeutung im Betrieb wie etwa das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz. Den Mitarbeitenden soll durch den Aushang dieser Vorschriften die Gelegenheit gegeben werden, sich über ihre Rechte sowie die ihnen obliegenden Pflichten zu informieren.

Warum Aushangpflicht für Arbeitgeber besteht

Den Beschäftigten muss insbesondere die Möglichkeit eingeräumt werden, sich Kenntnis über ihre Rechte und die für sie geltenden Schutzvorschriften zu verschaffen. Zudem soll ihnen dies direkt an ihrem Arbeitsplatz ermöglicht werden: Sie müssen die geltenden Arbeitsschutzrechte nicht suchen müssen, sondern ohne großen Aufwand einsehen oder nachschlagen können.

Eine Verletzung der Aushangpflichten des Arbeitgebers stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Gleichzeitig kann sich der Arbeitgeber auch schadensersatzpflichtig machen, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflicht der aushangpflichtigen Gesetze ursächlich für den Eintritt eines Schadens aufseiten der Beschäftigten gewesen ist.

Wann Aushangpflicht besteht

Die Aushangpflicht ist nicht etwa an eine bestimmte Betriebsgröße gekoppelt, sondern gilt ab dem ersten Mitarbeiter. Zudem müssen die Gesetze und Verordnungen auf dem aktuellen Stand sein. Der Arbeitgeber muss daher darauf achten, dass die Gesetze regelmäßig aktualisiert werden.

Quelle: haufe.de